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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
MB Reitausbildung - Martina Bernhofer
Schwaighofen Egg 30, 5301 Eugendorf
Stand: 29. August 2026
Für Pferde- und Naturerlebnisse, geführte Ausritte, Walk & Talk, individuelle Erlebnisse, Firmen- und Gruppenevents sowie Wertgutscheine.
1. Geltungsbereich und Anbieterin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen MB Reitausbildung, Martina Bernhofer, Schwaighofen Egg 30, 5301 Eugendorf (nachfolgend „MB Reitausbildung“), und ihren Kundinnen und Kunden über die angebotenen Pferde- und Naturerlebnisse. Erfasst sind insbesondere geführte Ausritte, Walk & Talk mit Pferd, „Dein Tag mit dem Pferd“, individuell vereinbarte Pferde- und Naturerlebnisse, Firmen- und Gruppenevents sowie der Erwerb und die Einlösung von Wertgutscheinen. Klassischer Reitunterricht ist nicht Gegenstand des aktuellen Angebots. Das derzeit lediglich
angekündigte und noch nicht regulär buchbare Angebot „Fly & Ride“ ist nicht Gegenstand dieser AGB und wird vor einer allfälligen Aufnahme gesondert geregelt.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere bestätigte Angebote für Firmen, Gruppen und Sonderveranstaltungen, gehen diesen AGB vor.
2. Anfrage, Buchung und Vertragsabschluss
Alle Erlebnisse werden individuell per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular angefragt und vereinbart. Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn MB Reitausbildung einen Termin bzw. ein individuelles Angebot bestätigt und die Kundin oder der Kunde dieses annimmt. Die jeweils vor Vertragsabschluss übermittelten bzw. zugänglich gemachten AGB werden Bestandteil des Vertrags. Art, Umfang, Dauer, Preis, Termin und gegebenenfalls Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot.
3. Preise und Zahlung
Alle gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise in Euro. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine gesonderte Ausweisung von Umsatzsteuer erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Zahlungen sind nach Vereinbarung bar oder per Banküberweisung möglich. Der konkrete Zahlungszeitpunkt ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot.
MB Reitausbildung - AGB - Stand 29.08.2026 Zusatzleistungen wie Verpflegung, Picknick, Einkehr, Getränke, besondere Dekorationen oder sonstige individuelle Wünsche sind nur dann im Preis enthalten, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4. Auswahl der Teilnehmenden und der Pferde
Das Wohl der Pferde und die sichere Durchführung haben oberste Priorität. MB Reitausbildung entscheidet daher im Einzelfall, ob eine Person reiten kann und welches Pferd eingesetzt wird. Bei dieser Entscheidung werden insbesondere Reiterfahrung, Alter, ungefähres Körpergewicht, körperliche Voraussetzungen, Tagesverfassung der teilnehmenden Person, Charakter und Tagesverfassung des Pferdes, Witterung, Bodenverhältnisse und die geplante Route berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd, eine bestimmte Route, Gangart, Geschwindigkeit oder darauf, dass ein Reitanteil durchgeführt wird, wenn Sicherheits- oder Tierwohlgründe entgegenstehen.
Werden sicherheitsrelevante Angaben vorsätzlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemacht und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, gelten die Stornobedingungen entsprechend. Soweit möglich, kann MB Reitausbildung alternativ ein geeignetes Erlebnis ohne Reiten anbieten.
5. Alter, Körpergewicht, Helm und Ausrüstung
Für alle Angebote mit Reitanteil gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 8 Jahren. Jüngere Kinder können nach vorheriger Vereinbarung an Walk & Talk oder vergleichbaren Angeboten ohne Reiten teilnehmen und müssen dabei von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Für das Reiten gilt aus Gründen des Tierwohls grundsätzlich ein maximales Körpergewicht von 90 kg einschließlich Kleidung. In begründeten Einzelfällen kann MB Reitausbildung nach individueller Beurteilung eine geringfügige Abweichung zulassen. Ein Anspruch auf eine solche Ausnahme
besteht nicht. Beim Reiten besteht Helmpflicht. Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, einen eigenen, gut sitzenden Reithelm mitzubringen. Ein Fahrradhelm wird nicht als Reithelm akzeptiert. In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Vereinbarung und nur nach Verfügbarkeit ein Leihhelm gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Erforderlich sind wettergerechte Kleidung, eine lange Hose sowie feste, geschlossene Schuhe mit geeignetem Halt. Den im Einzelfall mitgeteilten Sicherheitsanforderungen ist Folge zu leisten.
6. Gesundheit, Eigenverantwortung und Teilnahmefähigkeit
Teilnehmende haben vor Beginn alle Umstände mitzuteilen, die für eine sichere Durchführung wesentlich sein können. Hierzu zählen insbesondere akute Verletzungen, erhebliche Bewegungseinschränkungen, Schwangerschaft, starke Unsicherheit, relevante
Medikamenteneinflüsse oder sonstige Umstände, die das sichere Reiten oder den sicheren Umgang mit Pferden beeinträchtigen können. Es müssen keine medizinischen Diagnosen offengelegt werden, soweit diese für die sichere Durchführung nicht erforderlich sind. Ziel der Information ist ausschließlich, das Erlebnis individuell und sicher anpassen zu können.
Wer sich am Veranstaltungstag körperlich oder psychisch nicht in der Lage fühlt zu reiten, hat dies mitzuteilen und soll nicht reiten. MB Reitausbildung kann den Reitanteil aus Sicherheitsgründen ablehnen oder in ein geeignetes Angebot ohne Reiten umwandeln.
Die Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist ausgeschlossen.
7. Verhalten am Betrieb und Tierwohl
Den Anweisungen von MB Reitausbildung ist beim Umgang mit den Pferden und während des gesamten Aufenthalts Folge zu leisten. Stall, Paddock, Weide und sonstige Bereiche dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Im und im unmittelbaren Bereich von Stall- und Futterbereichen gilt Rauch- und Feuerverbot. Pferde werden nicht nur für den Reitanteil bereitgestellt. Das gemeinsame Kennenlernen, Putzen, Vorbereiten und die Versorgung nach dem Erlebnis können Bestandteil des gebuchten Angebots sein und dienen dem verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren.
8. Wetter, Sicherheit und Änderungen durch MB Reitausbildung
Pferde- und Naturerlebnisse finden überwiegend im Freien und im Gelände statt. Wetter,
Bodenverhältnisse, Wegsperren, Forstarbeiten, Wildtiere oder andere äußere Umstände können Änderungen erforderlich machen. MB Reitausbildung entscheidet aus Sicherheits- und Tierwohlgründen, ob ein Termin wie geplant durchgeführt, angepasst, verkürzt, verschoben oder abgesagt werden muss. Eine angemessene Änderung von Route, Ablauf oder Reitanteil stellt keine mangelhafte Leistung dar, sofern der wesentliche Charakter des Erlebnisses erhalten bleibt. Kann ein Termin vor Beginn wegen ungeeigneter Witterung, Erkrankung oder Verletzung eines Pferdes oder aus einem anderen von MB Reitausbildung zu vertretenden bzw. sicherheitsbedingten Grund nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet bzw. verwendete Gutscheinwerte wieder gutgeschrieben. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Verspätung
Für jeden Termin wird ein bestimmter Zeitrahmen reserviert. Verspätet sich die Kundin oder der Kunde, verkürzt sich die verfügbare Erlebniszeit entsprechend, sofern eine Verlängerung organisatorisch, sicherheitsbedingt oder aus Gründen des Tierwohls nicht möglich ist. Ist die Verspätung so erheblich, dass eine sichere oder sinnvolle Durchführung nicht mehr möglich ist, kann der Termin als kurzfristige Absage behandelt werden.
10. Stornierung durch Kundinnen und Kunden
Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kann kostenfrei storniert oder nach Verfügbarkeit verschoben werden. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor Beginn kann MB Reitausbildung bis zu 50 % des vereinbarten Entgelts als Ersatz für den tatsächlich entstandenen Ausfall verlangen. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen kann MB Reitausbildung bis zu 100 % des vereinbarten Entgelts als Ersatz für den tatsächlich entstandenen Ausfall verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine allfällige anderweitige Vergabe des Termins werden angerechnet. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für Firmen- und Gruppenevents können im individuellen Angebot abweichende Stornobedingungen vereinbart werden.
11. Firmen- und Gruppenevents
Firmen- und Gruppenevents werden individuell geplant. Sofern im bestätigten Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt folgende aktuelle Preisstaffel: 2 bis 5 Personen: 200 EUR pro Person; 6 bis 10 Personen: 180 EUR pro Person. Die Mindestbuchung beträgt 2 Personen bzw. 400 EUR.
Bei Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 400 EUR zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 3 Kalendertage vor dem Termin bekanntzugeben. Diese zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl ist grundsätzlich die Abrechnungsgrundlage, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im individuellen Angebot. Zusatzleistungen wie Getränke, Verpflegung, Picknick, besondere Gestaltung oder externe Leistungen werden nur bei ausdrücklicher Buchung erbracht und gesondert verrechnet. Das buchende Unternehmen bzw. die buchende Person hat die Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitsinformationen rechtzeitig an alle Teilnehmenden weiterzugeben. Ob einzelne Teilnehmende tatsächlich reiten können, entscheidet MB Reitausbildung vor Ort nach den allgemeinen Sicherheits- und Tierwohlkriterien.
12. Wertgutscheine
MB Reitausbildung verkauft entgeltliche Gutscheine ausschließlich als Wertgutscheine über einen ausdrücklich ausgewiesenen Eurobetrag. Auf dem Gutschein kann zusätzlich ein gewünschtes Erlebnis als „Wunscherlebnis“, „Geschenkidee“ oder vergleichbare Beschreibung angeführt werden. Diese Angabe ist kein vom Gutscheinwert unabhängiges Leistungsversprechen. Maßgeblich ist ausschließlich der ausgewiesene Geldwert.
Der Gutscheinwert wird bei Einlösung auf den zum Einlösungszeitpunkt gültigen Preis der
gewählten und verfügbaren Leistung angerechnet. Ist die Leistung teurer als das vorhandene Guthaben, ist die Differenz zu bezahlen. Ist sie günstiger, bleibt das Restguthaben erhalten. Eine automatische Wertanpassung, Inflationsanpassung oder Verzinsung findet nicht statt. Ein Gutschein über beispielsweise 200 EUR behält einen Nominalwert von 200 EUR. Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar. Pro Person und Termin kann grundsätzlich ein Wertgutschein eingelöst werden, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine wird keine vertragliche Verfallsfrist festgelegt. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.
Eine Barauszahlung des Gutschein- oder Restguthabens ist grundsätzlich nicht vorgesehen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Bei Verlust kann ein Gutschein aus Kulanz rekonstruiert werden, wenn Kauf bzw. Gutscheininhalt eindeutig nachgewiesen werden können und der Gutschein nachweislich noch nicht eingelöst wurde. Der ursprünglich ausgestellte Gutschein wird in diesem Fall ungültig. Wertgutscheine werden nach Zahlungseingang ausgestellt. Der Versand per E-Mail ist kostenlos. Der Postversand innerhalb Österreichs ist ebenfalls kostenlos.
Wird mit einem Gutschein ein konkreter Termin verbindlich reserviert, gelten für diesen Termin die allgemeinen Stornobedingungen dieser AGB. Ein gegebenenfalls geschuldeter Ausfallersatz kann mit dem vorhandenen Gutscheinwert verrechnet werden.
13. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), soweit dieses anwendbar ist. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, besteht nach Maßgabe von § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Beim Erwerb eines noch nicht auf einen konkreten Termin festgelegten Wertgutscheins bleiben bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte unberührt.
14. Haftung und typische Risiken
Pferde sind Lebewesen und können trotz sorgfältiger Haltung, Ausbildung und Betreuung
unerwartet reagieren. Zu den typischen Risiken zählen insbesondere Erschrecken, Ausweichen, Stolpern, Stürze, Bisse oder Tritte. Im Gelände bestehen zusätzlich natürliche Risiken wie unebener Boden, Äste, Witterung, Insekten oder andere Umwelteinflüsse. Diese Hinweise dienen der Information über die Eigenart der angebotenen Aktivitäten und stellen keinen Ausschluss gesetzlicher Haftungsansprüche dar.
Die Haftung von MB Reitausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen.
Für persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Teilnehmende haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
15. Fotos und Veröffentlichungen
Im Rahmen einzelner Erlebnisse können nach vorheriger Zustimmung Erinnerungsfotos für die Teilnehmenden angefertigt werden. Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Fotos oder Videos auf Website, Social Media oder anderen öffentlichen Kanälen erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Zustimmung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf www.mb-reitausbildung.at.
Sicherheitsrelevante Angaben zu körperlichen Einschränkungen werden nur insoweit erhoben, wie dies für eine sichere und individuelle Durchführung notwendig ist.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen unberührt.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von MB Reitausbildung vereinbart.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
MB Reitausbildung - Martina Bernhofer | www.mb-reitausbildung.at
Stallordnung:
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Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Unbefugten ist das Betreten von Stall und Koppeln verboten! Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern außer während des Unterrichts. Hunde sind unter Aufsicht zu halten, die Anlage ist kein Hundeklo! Unsere Pferde leben in einem Offenstall. Somit ist alleiniges Eintreten (ohne Reitlehrer) verboten.
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Der Betrieb haftet nicht für fehlendes Eigentum.
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Im und in direkter Nähe des Stallgebäudes herrscht absolutes Rauchverbot!
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Müll bitte wieder mit nach Hause nehmen und nicht auf der Anlage liegenlassen!
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Die gemeinsam genutzten Räume und Plätze sind in Ordnung zu halten (Putzplatz, Sattelkammer sind bitte so zu hinterlassen, wie man sie selbst auch vorfinden möchte)
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Es besteht Helmpflicht! Auch während dem Umgang mit dem Pferd (putzen, führen etc.) wird das Tragen eines Helmes empfohlen für Kinder, ebenso wie eine Unfallversicherung, die das Risiko „Reiten“ miteinschließt.
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Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder pünktlich zu bringen und auch wieder rechtzeitig zu holen falls sie nicht vor Ort bleiben.
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Parken nur auf unserem Gelände und so, dass die Nachbarn nicht behindert werden.
Noch ein paar wichtige Hinweise:
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Das Füttern der Pferde ist, außer in meinem Beisein und meiner ausdrücklichen Erlaubnis, ausnahmslos verboten. Eben so das alleinige Betreten vom Stall, Paddock oder Weide.
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Falls ein eigener Reithelm verwendet wird, haften die Eltern für dessen Sicherheit und dass dieser der aktuell gültigen Reithelmnorm entspricht.
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Für eine entsprechende Kleidung der Kinder ist zu Sorgen (feste knöchelhohe Schuhe, lange Haare zusammen gebunden, keine überweite Kleidung, sportlich. ) natürlich kann die Kleidung auch mal schmutzig, nass oder in selten Fällen kaputt werden, hierfür wird keine Haftung übernommen.
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Die Teilnahme an der Reitpädagogik erfolgt auf eigene Gefahr, es wird nicht für Unfälle und sonstige Schäden während der Einheit sowie auf den Wegen von und zum Ort gehaftet.
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Der Umgang mit Pferden beinhaltet trotz bestmöglicher Haltung, laufender Ausbildung dieser und langjähriger Erfahrung meinerseits Risiken und Gefahren, Pferde sind Fluchttiere, die nicht in jeder Situation berechenbar sind und Unfälle wie Bisse, Huftritte oder Stürze etc sind weder vorhersehbar noch vermeidbar. Für Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Schäden durch Tiere (zB Insektenstiche, Zecken etc) wird keine Haftung übernommen.